Sicherheit auf dem Schulweg

Okt. 9, 2026 | 2025/2026, News aus der IKR

Elternbrief der Schulleitung

Sicherheit auf dem Schulweg

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie, das mich als Schulleiter in besonderer Weise beschäftigt und zunehmend mit Sorge erfüllt. Die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit unserer Schülerinnen und Schüler auf ihrem täglichen Schulweg.

 

E-Scooter

Seit einiger Zeit beobachten wir, dass immer mehr Kinder und Jugendliche mit E-Scootern zur Schule kommen. Darunter befinden sich auch Schülerinnen und Schüler, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht haben. Gleichzeitig sehen wir immer wieder, dass sowohl Fahrräder als auch E-Scooter ohne Helm genutzt werden. Was im Alltag mitunter selbstverständlich oder harmlos erscheinen mag, birgt erhebliche Risiken. Deshalb bitte ich Sie, diesem Thema die Aufmerksamkeit zu schenken, die es verdient.

Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gehören zum Heranwachsen. Kinder und Jugendliche sollen lernen, ihren Alltag zunehmend selbstständig zu gestalten. Gerade im Straßenverkehr darf Selbstständigkeit jedoch nicht mit Sorglosigkeit verwechselt werden. Geschwindigkeit, Bremswege und unvorhersehbare Situationen werden von jungen Menschen mitunter unterschätzt, insbesondere dann, wenn Routine oder Gruppendynamik hinzukommen.

 

Extrem hohes Risiko

Ein E-Scooter vermittelt schnell ein Gefühl von Leichtigkeit und Kontrolle. Tatsächlich bewegt man sich damit jedoch mit bis zu 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr. Eine Bodenunebenheit, eine plötzlich geöffnete Autotür, nasses Laub, ein kurzer Blick auf das Smartphone oder ein unerwartetes Bremsmanöver können genügen, um einen schweren Sturz auszulösen. Gerade deshalb dürfen wir die damit verbundenen Gefahren nicht bagatellisieren.

Unsere Schülerinnen und Schüler sind uns anvertraute junge Menschen, die wir über viele Jahre begleiten. Wir erleben ihre Entwicklung, ihre Stärken, ihre Hoffnungen und ihre Zukunftspläne. Umso schwerer wiegt für uns der Gedanke, dass ein vermeidbarer Unfall zu schweren oder sogar bleibenden Verletzungen führen könnte. Die körperliche Unversehrtheit unserer Kinder und Jugendlichen muss für uns alle höchste Priorität haben.

 

Die Rechtslage

Die Rechtslage bei E-Scootern ist eindeutig. Sie dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres geführt werden. Diese Altersgrenze ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Ich bitte Sie daher mit Nachdruck, Ihrem Kind die Nutzung eines E-Scooters nicht zu gestatten, solange es das erforderliche Alter nicht erreicht hat. Auch die Zustimmung der Eltern kann diese gesetzliche Regelung nicht ersetzen.

Ebenso eindeutig geregelt ist, dass auf einem E-Scooter nur eine Person fahren darf. Die Mitnahme einer weiteren Person ist gesetzlich nicht gestattet. Das bedeutet: Auch wenn beide Jugendlichen mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen sie nicht gemeinsam auf einem E-Scooter fahren. Wer als Fahrer eine zweite Person mitnimmt, verstößt gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Ein solcher Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gerade das Fahren zu zweit ist zudem mit erheblichen zusätzlichen Gefahren verbunden. Das Fahrzeug ist für eine einzelne Person ausgelegt. Durch das zusätzliche Gewicht und die veränderte Gewichtsverteilung können Lenkverhalten, Gleichgewicht und Bremsweg erheblich beeinträchtigt werden. Schon kleine Ausweichbewegungen oder Unebenheiten können dadurch schneller zu einem Kontrollverlust führen. Ebenso wichtig ist mir das Thema Helm. Zwar besteht für Fahrräder und die üblichen E-Scooter derzeit keine allgemeine gesetzliche Helmpflicht. Daraus darf jedoch keinesfalls der Schluss gezogen werden, ein Helm sei entbehrlich. Ein Helm kann einen Unfall nicht verhindern, aber er kann im entscheidenden Moment dazu beitragen, schwere Kopfverletzungen zu vermeiden oder deren Folgen deutlich zu mindern.

 

Appell

Deshalb appelliere ich an Sie: „Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind beim Fahrrad- und E-Scooterfahren einen geeigneten Helm trägt.“

Machen Sie den Helm zu einer selbstverständlichen Form verantwortungsvoller Vorsorge. Gerade hier kommt auch uns Erwachsenen eine wichtige Vorbildfunktion zu. Kinder und Jugendliche orientieren sich nicht nur an dem, was wir sagen, sondern vor allem an dem, was wir ihnen vorleben.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein E-Scooter kein Spielgerät, sondern ein Kraftfahrzeug ist. Seine Nutzung verlangt Umsicht, Regelkenntnis und Rücksichtnahme. Das Fahren zu zweit, die Nutzung des Smartphones während der Fahrt oder das Befahren ungeeigneter Verkehrsflächen sind keine belanglosen Regelverstöße, sondern können innerhalb weniger Sekunden zu gefährlichen Situationen führen.

Ich bitte Sie daher ausdrücklich, mit Ihrem Kind auch darüber zu sprechen, dass auf einem E-Scooter niemals eine zweite Person mitgenommen werden darf – unabhängig davon, wie kurz die Strecke ist oder wie ungefährlich die Situation zunächst erscheinen mag.

 

Schulregeln

Ich möchte in diesem Zusammenhang außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass E-Scooter auf unserem Schulhof bzw. Schulgelände nicht erlaubt sind. Insbesondere ist das Befahren des Schulhofs mit E-Scootern untersagt. Wir bitten Sie, auch diese schulische Regel mit Ihrem Kind zu besprechen und darauf hinzuwirken, dass sie konsequent eingehalten wird.

Dieses Schreiben soll keine pauschale Kritik an unseren Schülerinnen und Schülern sein. Kinder und Jugendliche testen Grenzen, überschätzen gelegentlich ihre Fähigkeiten und unterschätzen Risiken. Gerade deshalb benötigen sie Erwachsene, die Orientierung geben, Gefahren erklären und klare Grenzen setzen. Verkehrserziehung ist daher eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule.

 

Präventionsveranstaltungen

Um unsere Schülerinnen und Schüler auch unmittelbar für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren, führt die Schule in Zusammenarbeit mit der Polizei Baden-Württemberg am 16., 18. und 21. Dezember 2026 Präventionsveranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 durch. Dabei sollen insbesondere Gefahren, rechtliche Rahmenbedingungen und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr thematisiert werden.

Ich bitte Sie deshalb nicht nur darum, dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit Ihrem Kind darüber zu sprechen. Fragen Sie nach, wie es seinen Schulweg bewältigt, ob es einen Helm trägt und ob ihm die geltenden Regeln bewusst sind. Sprechen Sie insbesondere auch darüber, dass E-Scooter nicht zu zweit genutzt werden dürfen. Machen Sie deutlich, dass Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein keine Einschränkung von Selbstständigkeit darstellen, sondern Ausdruck von Reife sind.

 

Meine Bitte an Sie

Als Schulleiter wünsche ich mir nichts mehr, als dass unsere Schülerinnen und Schüler morgens gesund bei uns ankommen und nach Unterrichtsende ebenso gesund wieder nach Hause zurückkehren. Deshalb bitte ich Sie sehr eindringlich:

Lassen Sie Kinder unter 14 Jahren nicht mit einem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Sprechen Sie mit älteren Kindern und Jugendlichen über die Risiken und die geltenden Verkehrsregeln. Machen Sie deutlich, dass ein E-Scooter ausschließlich von einer Person genutzt werden darf, und bestehen Sie möglichst auf dem Tragen eines Helmes beim Fahrrad- und E-Scooterfahren.

Im Mittelpunkt steht dabei nichts Bürokratisches, sondern etwas sehr Persönliches und Wertvolles. Die Gesundheit, die Zukunft und die körperliche Unversehrtheit unserer Kinder und Jugendlichen. Kein Komfort, keine Gewohnheit und keine vermeintliche Coolness kann es wert sein, diese aufs Spiel zu setzen.

 

Ich danke Ihnen sehr dafür, dass Sie unsere Sorge ernst nehmen und gemeinsam mit uns Verantwortung übernehmen.

 

Mit herzlichen Grüßen

gez.
Jan Stark
Realschulrektor

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