UN-Kinderrechtskonvention im Unterricht
Im Zuge der Beschäftigung mit der Kinderrechtskonvention der UN hat sich Leonie Schal mit dem Recht auf Bildung auseinandergesetzt. Über diese Konvention sollte man Folgendes wissen (Auszug aus Wikipdia):
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA. Zuletzt haben Somalia und Südsudan im Oktober 2015 die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Einige der 196 Staaten (auch die Nichtmitgliedsstaaten Cookinseln, Niue, Palästina und der Vatikanstaat) haben die Konvention ratifiziert.
Dass es Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt, das wird beispielsweise bei Malala deutlich.
Leonie hat dazu folgende Informationen zusammengefasst:
Malala Yousafzai:
Sie kämpft für das Recht für Bildung von Mädchen
Sie wurde in ihrer Heimat Pakistan von den Taliban auf die To¬desliste gesetzt. Am 9. Oktober 2012 war Malala auf dem Weg nach Hause, als sie in ihrem Schulbus von einem Schuss in den Kopf schwer verletzt wurde. Die damals 15 jährige geriet zusam¬men mit ihrem Vater in den Fokus der Taliban, weil sie sich für das Recht auf Bildung von Mädchen einsetzen. Das Attentat ent¬fachte einen weltweiten Aufschrei der Empörung. Sie wurde in eine Klinik in England ausgeflogen und hat auf wundersame Weise überlebt. Heute ist sie als Mitgründerin des The Malala Fund eine global agierende Aktivistin für das Recht von Mädchen auf Bildung und kämpft weiter für dieses wichtige Recht auf der Welt und ist nun auch Friedensnobelpreisträgerin.
Martin Klein